Der Haupt- und Finanzausschuss wurde im März 2021 ins Leben gerufen. Er ist ein beratendes Gremium zur Vorbereitung von Beschlussfassungen der Verbandsversammlung und hat die Aufgabe, den Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Mobilität Münsterland aus der besonderen Sachkenntnis seiner Mitglieder heraus zu beraten und zu unterstützen. Der HFA kann Vorschläge, Hinweise und Anregungen für die Arbeit des Zweckverbandes Mobilität Münsterland unterbreiten.
Aus der Mitte der Verbandsversammlung sind 11 Mitglieder als VertreterInnen als stimmberechtigte Mitglieder in den Haupt- und Finanzausschuss entsendet worden. Ebenso gibt es 11 stimmberechtigte Vertreter. Die Verteilung der Sitze erfolgt analog zu § 50 Abs. 3 GO NRW gemäß dem Schlüssel nach Hare-Niemeyer. Der Vorsitzende der Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher sind als Mitglieder gesetzt. Sie werden sitzmäßig den Fraktionen zugerechnet, denen sie angehören.
Jedes Mitglied des ZVM entsendet mindestens eine/n Vertreter/in in den Haupt- und Finanzausschuss. Die Verkehrsdezernenten/innen der Mitglieder des ZVM benennen ein nicht stimmberechtigtes Mitglied und eine/n nicht stimmberechtigten Vertreter/in.
Die Sitzungen des HFA sind nicht öffentlich und finden nach Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr statt.
