Als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße haben die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf mit dem Zweckverband Mobilität Münsterland (ZVM) im September 2022 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit einer mandatierenden Aufgabenübertragung nach § 23 Abs. 2 Satz 2 GkG geschlossen. Durch die Aufgaben des ZVM, z.B. bei der Koordination zwischen den SPNV- und ÖPNV-Angeboten ergeben sich eine Reihe von Berührungspunkten zwischen den beiden Verkehrsträgern Bus und Bahn. Aufgrund dessen und um Rationalisierungspotentiale und Synergieeffekte auszunutzen, sowie um eine engere Zusammenarbeit zwischen den Aufgabenträgern herzustellen, werden diese Aufgaben vom ZVM übernommen.
Zu den Aufgaben des Fachbereich Bus gehören die Berechnung und Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen für die von den Kreisen als Aufgabenträger organisierten ÖPNV-Linienleistungen, die Kalkulation umzusetzender Maßnahmen insbesondere hinsichtlich der Tarifeinnahmen, Ausgleichszahlungen nach § 11a ÖPNVG NRW, sowie Zuwendungen nach § 13 ÖPNVG NRW. Darüber hinaus wird die Bearbeitung der Förderverfahren gemäß § 11 Abs. 2 und § 11 a ÖPNVG NRW durch den ZVM Bus übernommen.
Einnahmenaufteilungsverfahren
Mittels Einnahmeaufteilungsverfahren (EAV) wird geregelt, wie Fahrgeldeinnahmen aus einem Tarif auf die Leistungsträger, d.h. die Verkehrsunternehmen und einnahmenanspruchsberechtigte Aufgabenträger verteilt werden. EAV sind zunehmend leistungsgerecht umzusetzen. Das bedeutet, dass sich die Einnahmenverteilung an der tatsächlichen Fahrgastnachfrage zu orientieren hat.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Leistungsgerechtigkeit zu definieren, z.B. nach Anzahl beförderter Personen, nach Verkehrsleistung , mit oder ohne Berücksichtigung der Ertragskraft des jeweils genutzten Fahrscheins sowie verschiedene tarifraumstrukturuelle Ebenen wie Tarifzonen, Tarifrelationen oder undifferenziert für den gesamten Tarifraum.
Förderung gem. §11 a ÖPNV G NRW
Der ZVM Bus führt im Rahmen seiner Mandatierung das Förderverfahren gemäß den allgemeinen Vorschriften zu §11a Abs.2 ÖPNVG NRW der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf durch.
Das Förderverfahren umfasst insbesondere die Prüfung der Anträge, die Ermittlung der jeweiligen Höhe der weiterzuleitenden Ausbildungsverkehr-Pauschalen an die antragstellenden Verkehrsunternehmen, die Vorbereitung der Bewilligungsbescheide für die jeweiligen Aufgabenträger, die Ermittlung der jeweiligen ausgleichsfähigen Beträge im Rahmen von Überkompensationsprüfungen, sowie die Vorbereitung der Verwendungsnachweise an die Bezirksregierung über die ordnungsgemäße Mittelverwendung.
Die Versendung der Fördermittelbescheide sowie die Weiterleitung bzw. Zahlung der Fördermittel erfolgt durch den jeweiligen Aufgabenträger.
Förderung gem. §11 Abs. 2 ÖPNV G NRW
Der ZVM Bus übernimmt im Rahmen seiner Mandatierung durch die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf die Nachweisführung über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel gem. § 11 Abs.2 ÖPNVG NRW durch die Erstellung der Verwendungsnachweise für die Bezirksregierung. Die vom Land bereitgestellten Fördermittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW werden von den genannten Aufgabenträgern konsumtiv verausgabt durch die Weiterleitung an Verkehrsunternehmen im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge.
